Arbeitsprinzipien

Bei unserer Arbeit gelten folgende Arbeitsprinzipien:

  1. Kommunikation ist alles.
    Im guten Kontakt mit Ihnen bereiten wir Informationen und Entwürfe auf. Wir haben in persönlichen Besprechungen Zeit für Ihr Anliegen und werden bei Besprechungen nicht durch Telefonanrufe gestört.
  2. Alles Wissen kommt aus Erfahrung.
    Wir sind Spezialisten und bieten eine individuelle Dienstleistung an. Mitglieder des Netzwerkes ergänzen diese Dienstleistung. Wir verfügen über Kooperationspartner, die als Spezialisten das können, was wir nicht können.
  3. Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen.
    Wir erledigen die Arbeit mit hohem persönlichen Einsatz und Engagement. Wir wollen Ihre Interessen als Mandant durchsetzen. Wissen und Einsatz sind die Grundlage für das in uns gesetzte Vertrauen.
  4. Ordnung statt Chaos.
    Wir leisten für Sie eine vorausschauende Erbschaftsplanung. Auch stehen wir an Ihrer Seite nach dem Erbfall.
  5. Vorsorge statt Verdrängung.
    Rund 70 % der Deutschen haben kein Testament, etwa 30 % haben ein Testament. Über 80 % der errichteten, letztwilligen Verfügungen sind nichtig und nicht zielführend. Fazit: Nur etwa 6 % der Deutschen haben ein rechtswirksames und für ihre Familienaufstellung passendes Testament. Wir raten daher: Plane dein Leben so, also ob du ewig lebst! Organisiere es so, also ob du morgen stirbst! Darum empfehlen wir die umfassende, erbrechtliche Beratung und ein Testament.
  6. Sicherheit statt Risiko
    Wollen Sie sichern, dass Ihre erbrechtlichen Verfügungen nach Ihrem Tode auch tatsächlich realisiert werden, können Sie eine sogenannte Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker führt nach dem Erbfall Ihre letztwilligen Verfügungen aus. Rechtsanwalt Andreas Ackermann ist Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Weitere Informationen

In welchen Lebenslagen kann mir die Anwaltskanzlei Ackermann weiterhelfen?