Lebenslagen: Welche Dienstleistung bieten wir?

Sicherheit durch Systematik.

Am Anfang der Beratung steht die detaillierte Datenaufnahme. Wir bestimmen gemeinsam mit Ihnen Ihre persönlichen Ziele.

Die Arbeitsschritte

Erster Schritt:

Zu klären ist, wie ihr Vermögen gegenwärtig angelegt ist und wie es sich voraussichtlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entwickeln wird. Sodann erfolgt die Präsentation unserer Handlungsempfehlungen, die auf Ihre persönliche Ziele, Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sind.

Zweiter Schritt:

Wir arbeiten Ihre spezielle persönliche Interessenlage und die Besonderheiten Ihres Einzelfalles und Ihrer Familienaufstellung heraus.

Dritter Schritt:

Wir erarbeiten Ihren aktuellen Vermögensstatus und entwerfen sodann unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen erb- und vermögensrechtlichen sowie familienpsychologischen Situation Ihren individuellen Testamentsentwurf.

Vierter Schritt:

Abschließende Beratung und Verabschiedung des Textes und gegebenenfalls notarielle Beurkundung durch einen Notar unseres Vertrauens.

Wenn Sie dies wünschen, kann die Vermögensnachfolge in regelmäßigen Abständen – etwa alle fünf Jahre, der der Erfahrungszeitraum – überprüft und angepasst werden. Zum Beispiel bei gesetzlichen Neu-Regelungen und bei Änderungen im persönlichen und familiären Umfeld des Erblassers.

Die erbrechtlichen Instrumente.

Fallstricke bei der Nachlassregelung? Individuelle Ausgestaltung hilft. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge des BGB. Die individuelle Ausgestaltung des Testaments ist vorzuziehen.

Wir bringen Ihnen nahe die erbrechtlichen Instrumente der Teilungsanordnung (Anordnung des Erblassers für die Auseinandersetzung unter den Erben), das Vorausvermächtnis (Vermehrung des Erbes), das Vermächtnis, die Auflage, den Pflichtteil, die Schenkung, die Adoption, die Gefahren des Berliner Testaments und die Vorteile (und Nachteile) des Erbvertrages und Fristen.

Entscheidend ist es festzulegen, ob es zwischen den Erben einen Wertausgleich geben soll oder nicht. Beispiel für einen unklaren Text im Testament: "Ich setze meinen Mann und meine Tochter als Erben ein. Mein Mann soll das Haus bekommen." Unklar ist, was die Verstorbene wollte. Tochter und Ehemann erben beide zu gleichen Teilen. Unklar ist aber, ob das Erbe so aufgeteilt werden soll, dass der Mann das Haus bekommt und die Tochter das sonstige Vermögen. Wollte die Erblasserin ihrem Mann das Haus als Vorausvermächtnis hinterlassen? Wollte sie das sonstige Vermögen unter beiden aufteilen?

Streit ist auch in folgendem Beispiel vorprogrammiert: Im Testament steht "Meine Tochter erbt die zwei Mietshäuser, mein Sohn erhält die Gewerbeimmobilie". Hier hat der Erblasser nicht festgelegt, ob und wie der Sohn den Wertunterschied zu Lasten seiner Schwester ausgleichen muss.

Ein falscher oder auch ein fehlender Satz kann also die gesamte Verfügung anfechtbar machen.

Aus all´ diesen Gründen empfehlen wir Vorsorge statt Verdrängung, Information statt Halbwissen, Sicherheit statt Risiko.

Genießen Sie – ohne Erbsorgen – die gegenwärtige Zeit, den nächsten Lebensabschnitt oder ganz einfach Ihr Alter!